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Mandatsbedingungen

Vertrauen, Transparenz und klare Abmachungen bilden die Grundlage unserer Kundenbeziehungen. Bei Aufnahme unserer Tätigkeit vereinbaren wir mit Ihnen den Auftrag und das Honorar, welches sich in aller Regel nach Zeitaufwand und allfälligen Zuschlägen bemisst. 

Das Verhältnis zwischen Kund*innen und Rechtsanwält*innen untersteht den gesetzlichen Bestimmungen des Auftrages nach Schweizerischem Obligationenrecht (SR 220), des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwält*innen und Anwälte (SR 935.61), des Kantonalen Anwaltsgesetzes (BSG 168.11) sowie den Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes. Zur Interessenwahrung unserer Klient*innen vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden bedarf es der Unterzeichnung einer schriftlichen Anwaltsvollmacht. 

Das Honorar für die Tätigkeit unserer Anwält*innen richtet sich nach der getroffenen Honorarvereinbarung beziehungsweise nach der Tarifordnung des Kantonalen Anwaltsgesetzes (BSG 168.11) und der Parteikostenverordnung (BSG 168.811). 

Unsere Datenschutzerklärung für das Mandatsverhältnis finden Sie HIER